BREITBANDAUSBAU - Beginn der Vermarktungsphase -

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Auf die Veröffentlichungen auf der Webseite: www.schuettorf.de wird verwiesen:

Grafschafter Breitband: Vermarktung für den Glasfaserausbau in der Samtgemeinde startet – Online Informationsveranstaltungen und Beratungshotline für Interessierte

Die Eigentümer der berechtigten Adressen müssen nun aktiv werden und einen Vertrag abschließen, der für den Glasfaseranschluss auf ihrem Grundstück voraussetzend ist!

Am 19. Oktober 2020 hat der Internetanbieter Grafschafter Breitband mit der

Vermarktung für den geplanten Glasfaserausbau in der Samtgemeinde Schüttorf begonnen. Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte der Covid-19-Pandemie werden Veranstaltungen vor Ort durch Informationsabende als Online-Livestream ersetzt und eine Beratungs-Hotline für Interessierte eingerichtet. Die Eigentümer der berechtigten Adressen müssen nun aktiv werden und einen Vertrag abschließen, der für den Glasfaseranschluss auf ihrem Grundstück voraussetzend ist!

Rund 1.400 Haushalte haben ab sofort die einmalige Möglichkeit auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss bis ins Haus. Überprüfen Sie direkt unter http://www.grafschafter-breitband.de ob Ihre Adresse auch dazu gehört. Alle weiteren Informationen zum Breitbandprojekt erhalten Sie über die Online-Infoveranstaltungen im exklusiven YouTube Live-Stream.

Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie hier: www.grafschafter-breitband.de/veranstaltungen. Für eine persönliche Beratung können Sie sich zusätzlich auch telefonisch beraten lassen. Die Beratungshotline erreichen Sie von Mo-Fr jeweils zwischen 10:00 – 16:30 Uhr unter folgender Rufnummer: 0800-94 94 800.

Hintergrund zum Förderprojekt „Breitbandausbau in der Samtgemeinde“

Mit Fördermitteln aus dem Projekt „Breitbandausbau in Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf“ dürfen nur Adressen ausgebaut werden, an denen bislang kein Telekommunikationsunternehmen einen Internetvertrag mit mindestens 30 Mbit/s Leistung anbieten kann. Wer seinen Internetanschluss durch einen Vertrags- oder Anbieterwechsel auf über 30 Mbit/s bringen kann, hat keinen Anspruch auf den Glasfaseranschluss.

Viele Bürgerinnen und Bürger, die mit Vertragswechsel weniger als 30 Mbit/s erreichen, nutzten bereits bis Juni die Möglichkeit, ihren Hausstand auf Gebietszugehörigkeit und auf das Ausbauverzeichnis im Hinblick auf die Förderfähigkeit zu prüfen bzw. eine Ausbauanfrage zu stellen. Die Eigentümer der berechtigten Adressen müssen dabei dem Glasfaseranschluss auf ihrem Grundstück zustimmen und einen Vertrag abschließen. Nur dieser Vertrag ist mit Kosten verbunden. Der Anschluss selbst ist gratis! Diese Vermarktungsphase findet bis zum 14. Dezember statt.

Wie kann ich, sofern mein Haushalt förderfähig ist, einen Anschluss erhalten?

Eigentümer berechtigter Adressen werden ab sofort aufgerufen, aktiv zu werden und einen Vertrag abzuschließen. Ein Vertrag über 24 Monate mit dem Anbieter für die Versorgung mit Telefon & Internet ist Voraussetzung dafür, dass dem Anwohner keine Kosten für die Errichtung des sehr kostenintensiven Anschlusses entstehen. Die Vermarktung findet bis zum 14. Dezember statt. Das Ziel ist es, dass die Mindestanschlussquote von 55% bis zu dem Zeitpunkt erreicht wird, damit der Ausbau des neuen Netzes stattfinden kann.

Alle Informationen zum Glasfaserprojekt sind unter www.grafschafter-breitband.de einsehbar.

 

Die Mitglieder des Gemeinderats stehen auch als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die im nachfolgenden Flyer angekündigten Veranstaltungen finden wegen der Corona-Pandemie nicht statt.

http://www.ohne.de/media/download/Baustelle/2020_GBB_WeisseFlecken_Buergerinfo_594x420_Nordhorn_asi-23809.pdf

Zuletzt geändert am: 23.10.2020 um 16:43

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