Bekanntmachung der Nachtragssatzung der Gemeinde Ohne |
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Ohne aktuell |
Die nachstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat die erforderliche Genehmigung am 09.09.2022 erteilt. Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 114 Abs. 2 NKomVG vom 10.10.2022 bis zum 18.10.2022 zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten im Dienstzimmer der Bürgermeisterin öffentlich aus.
http://www.ohne.de/media/Ohne_AKTUELL/Nachtragssatzung_Ohne_2022.2.pdf
Zuletzt geändert am: 30.09.2022 um 15:36
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